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Abschiebehaft

Die Beauftragte für Abschiebehaft

Sprecherin

Ulrike Schweiger de Sepúlveda – Kontakt

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Neben den Gefangenen in Justizvollzugsanstalten gibt es in Deutschland eine Gruppe von Inhaftierten, die nicht inhaftiert sind, weil sie eine Straftat begangen haben. Diese sind in speziellen Einrichtungen zur Sicherstellung Ihrer Abschiebung unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht. „Voraussetzung ist die Annahme, dass eine Person einer Ausreisepflicht nicht nachkommt, dass sie den Aufenthaltsort ohne Benachrichtigung der Ausländerbehörde wechselt, den Ausländerbehörden falsche Angaben macht bzw. die Angaben verweigert, beim Abschiebungstermin nicht angetroffen wurde, keinen Pass besitzt oder schlicht nur mittellos ist. Allein der begründete Verdacht, sich einer Abschiebung zu entziehen (sog. Fluchtgefahr), reicht zur Anordnung der Haft aus.“ Viele der Betroffenen verstehen daher gar nicht, warum sie in Haft sind, wo sie doch nichts verbrochen haben. Dann muss Ihnen erklärt werden, dass sie einzig und allein deshalb inhaftiert sind, weil man sie in ein anderes Land abschieben möchte. Manchmal sollen sie in ihr Herkunftsland geschickt werden oder auch in einen anderen Staat innerhalb der Europäischen Union, z.B. wenn sie dort als erstes europäischen Bodenbetreten haben.
„Wie fragwürdig die Praxis der Abschiebungshaft ist, zeigt sich auch daran, dass eine nicht geringe Zahl der Abschiebungsgefangenen wieder frei gelassen werden muss, da aus unterschiedlichen Gründen eine Abschiebung nicht möglich ist.“
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen diese Einrichtungen keine Gefängnisse sein. Sie unterstehen oft den Innenministerien der jeweiligen Bundesländer, nicht der Justiz, und unterscheiden sich in einigen Punkten von Justizvollzugsanstalten: z.B. Gewährleistung der räumlichen Trennung zu Strafgefangenen, Handynutzungsmöglichkeiten in einigen Anstalten, Lockerungen in den Sicherheitsbedingungen, u.a..
In der Wahrnehmung der darin untergebrachten Menschen und deren Besucher*innen wirken sie allerdings nach wie vor als Gefängnisse. Hohe Mauern, Stacheldraht, Haftzellen und mindestens nächtlicher Einschluss darin, Sicherungsmaßnahmen wie Kamerazellen oder `besonders gesicherte Hafträume (BGH)´ sind auch in der Abschiebehaft gängige Praxis.

„Hier leben Abschiebungshäftlinge unter gleichen oder teilweise sogar verschärften Bedingungen wie Inhaftierte im Strafvollzug. Sie leiden darunter, wie Straftäter/innen behandelt zu werden. Da diese Menschen das Land verlassen sollen, gibt es für sie in der Haft keine Integrationsangebote und auch keine Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten. Viele sind verzweifelt und von panischer Angst erfüllt angesichts ihres ungewissen Schicksals. Oft ist ihre Lebensgrundlage im Heimatland zerstört, die Familie zerrissen oder lebt nicht mehr; manche sind von schweren Traumata gezeichnet, müssen nach der Rückkehr in ihr Heimatland erneut Inhaftierung und eventuell Folter befürchten. Eine nicht geringe Zahl ist deshalb suizidgefährdet.“
Kirche ist in diesen Haftsituationen präsent – ebenso wie in den Hafteinrichtungen an Flughäfen (hier werden über den Flughafen ankommenden Flüchtende direkt wieder in ihr Herkunftsland `zurückgeführt´, ohne offiziell bundesdeutschen Boden betreten zu haben – sog. Fiktion der Nichteinreise).
Als Seelsorgende nehmen wir Kontakt zu den Inhaftierten auf und besuchen sie. Dabei versuchen wir ihnen zunächst im Schock der Inhaftierung und in der Lage, sich in einer gefängnisähnlichen Situation wiederzufinden, beizustehen. Dabei geht es neben dem gemeinsamen Aushalten auch um eine erste Orientierung in der neuen Lage.
„Abschiebungsgefangene sind häufig auch aufgrund des sehr komplizierten Asyl- und Ausländerrechts orientierungs- und hilflos. Ein Rechtsbeistand vor Gericht ist häufig nur durch Unterstützung aus einem Rechtshilfefond der Kirchen, der Diakonie, der Caritas oder durch Initiativgruppen möglich.“
So gehören praktische Hilfen (z.B. Stellen von Besuchsanträgen; Vermittlung von Rechtsbeiständen und Anlaufstellen im Zielland der Abschiebung, u.a.) genauso zum ganzheitlichen Ansatz des Eingehens auf die Bedarfe wie Bewältigungshilfen im gemeinsamen Gebet, im Feiern von Gottesdiensten und Segenshandlungen.
Die Abschiebehaft ist als eigenständiger Bereich in der evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge präsent und somit durch eine Beauftragung repräsentiert. Diese dient als Bindeglied unter den Seelsorgenden innerhalb dieses Arbeitsbereichs und zur Konferenz. Sie organisiert Austauschtreffen und stellt aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen zusammen.

(Die Zitate sind entnommen den „Leitlinien für die Evangelische Gefängnisseelsorge in Deutschland“, Kap.1.6. Abschiebehaft als Sonderfall, S.19f.) https://www.gefaengnisseelsorge.de/leitlinien/)