Seelsorger und Seelsorgerinnen gehen als VertreterInnen der Kirchen in die Gefängnisse. Sie sind geschickt unter dem Wort Jesu: „Ich bin gefangen gewesen und ihr habt mich besucht” (Matthäus 25, 36). Nach christlichem Menschenbild verliert kein Mensch seine von Gott geschenkte Würde. Gott gibt jedem Menschen jederzeit die Möglichkeit, einen anderen Weg einzuschlagen, umzukehren, ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Artikel 4 des Grundgesetzes zur Religionsausübung und entsprechende Teile der Strafvollzugsgesetze der jeweiligen Bundesländer sind die gesetzliche Grundlage für die Arbeit evangelischer und katholischer Gefängnisseelsorger/innen. Sie sind sowohl für die Gefangenen als auch für die Bediensteten seelsorgerisch tätig. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland ist der Zusammenschluss der 225 evangelischen Seelsorger und Seelsorgerinnen in den Justizvollzugsanstalten Deutschlands. Laut ihrer Satzung sind die Aufgaben der Konferenz, die Förderung der Zusammenarbeit und die Weiterbildung der Mitglieder, die Vertretung der Anliegen der Konferenz in Kirche, Staat und Gesellschaft sowie die Aktivierung der Hilfe an straffällig gewordenen Menschen.
Die Konferenz hat sich in den 90 Jahren ihres Bestehens zu Themen, die den Strafvollzug betreffen, öffentlich geäußert – entweder weil sie und ihre Mitglieder es für gesellschaftlich notwendig erachteten oder weil sie als „Fachverband“ etwa bei Gesetzesänderungen oder -entwürfen vom Gesetzgeber zur Stellungnahme aufgefordert wurde.